Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Eberhardt health

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Unsere arbeitsmedizinische Grundbetreuung umfasst Dienstleistungen wie ASA-Sitzungen, regelmäßige Begehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und allgemeine Beratung zum Mutterschutzgesetz. Erfahrene Arbeitsmediziner und Betriebsärzte beraten mit höchster Sorgfalt und Effizienz, um die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicher und gesundheitsfördernd zu gestalten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Beratung stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sind. Profitieren Sie von unserer Expertise in der Arbeitsmedizin, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. 

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung bei Eberhardt Health.
Eberhardt Health
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung bei Eberhardt Health.
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Teilnahme an ASA-Sitzungen

Wir nehmen aktiv an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) teil, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Themen und Bedenken effektiv adressiert werden. Unsere Fachkenntnis unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Durchführung von Begehungen

Unsere Experten führen regelmäßige Begehungen durch, um Arbeitsplätze direkt zu bewerten und potenzielle Risiken zu identifizieren. Diese Begehungen sind essentiell, um präventive Strategien zu entwickeln, die speziell auf die jeweiligen Arbeitsbedingungen und -umgebungen zugeschnitten sind.

Arbeitsplatzgestaltung

Wir beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, um körperliche Belastungen zu minimieren und die Produktivität zu steigern. Eine optimale Arbeitsplatzgestaltung trägt wesentlich zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen bei.

Gefährdungsbeurteilung

Unsere Experten unterstützen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, um mögliche Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu empfehlen. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Analyse von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Durch die gründliche Analyse von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wirken wir bei der Identifizierung von Ursachen mit und entwickeln Strategien zur Risikominderung. Dies trägt dazu bei, zukünftige Vorfälle effektiv zu vermeiden und die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten.

Dokumentation der arbeitsmedizinischen Tätigkeiten

Wir dokumentieren alle arbeitsmedizinischen Maßnahmen präzise, um Compliance mit gesetzlichen Vorschriften zu sichern und einen Überblick über die Gesundheitsförderung im Unternehmen zu behalten.

Über Uns

Ihr Partner für ganzheitlichen Arbeitsschutz

Als familiengeführtes Unternehmen aus der Rhein-Neckar-Region ist uns das Vertrauen unserer Kunden von enormer Bedeutung. Angefangen mit Arbeitsmedizin haben wir uns seit 2022 zusätzlich auf Arbeitssicherheit und Arbeitspsychologie spezialisiert, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, unseren hohen Qualitätsstandard im gesamten Arbeitsschutz zu erhalten.

Nachhaltigkeit

Engagement für umweltfreundliche und sozial verantwortliche Praktiken.

Integrität und Ethik

Strengste ethische Standards in all unseren Tätigkeiten.

Mitarbeitergesundheit

Aktive Gesundheitsvorsorge und präventive Programme für alle Mitarbeiter.

Fordern Sie jetzt ihr unverbindliches Angebot an

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsmedzinischen Grundbetreuung

Ja, sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, gelten die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies umfasst unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter.

Nein. Für kleinere und mittlere Unternehmen bietet es sich an, einen Vertrag mit einem externen Betriebsarzt über die geforderten jährlichen Stunden abzuschließen. Bei Veränderungen in der Betriebsgröße kann der Vertrag angepasst werden.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräften) und Betriebsärzten (Arbeitsmedizinern). In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten und vom Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel, WZ-Kode), ergibt sich die Anzahl der erforderlichen arbeitsmedizinischen Stunden pro Jahr.

Die Aufgaben der Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz ASiG §3 festgelegt. Was in welchem Umfang in die betriebsärztliche Betreuung einfließt, hängt von den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für die Beschäftigten ab.

Die Aufgaben der Betriebsärzte nach §3 ASiG sind:

§ 3 ASiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Nein. Normalerweise besitzt der Hausarzt nicht die erforderliche Ausbildung als Betriebsarzt.

Als Betriebsärzte dürfen nur Ärzte mit der Fachkunde „Arbeitsmedizin“ oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“ bestellt werden.

Als Betriebsarzt/-ärztin bestellt werden können auch Ärzte und Ärztinnen, die eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer besitzen, die vor dem 31.12.1996 ausgestellt worden ist.

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